Fenstermontage im Wandel der Zeit
Alfred Eckertsberger – Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Die Komplexität von Fenstern und Türen hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Zeitgleich wurden und werden die Anforderungen an eine normenkonforme & fachgerechte Montage immer umfangreicher. Sachverständige sorgen mit jahrelangem Know-How dafür, dass Sie den Durchblick behalten.
Sehr geehrte Bauherren,
Fenster, Fenstertüren sowie Haustüren sind die Augen des Hauses. Durch sie fällt Sonnenenergie ein, sie bieten Ausblicke, durch sie soll möglichst wenig Lärm in den Wohnraum eindringen und möglichst wenig Heizwärme nach außen entweichen. Sowohl bei den Wärmedämmeigenschaften sowie im Bereich der Schalldämmung, Optik und Haltbarkeit hat sich in den letzten Jahren sehr viel getan.
Fenster stellen trotz der vorher genannten besten Eigenschaften generell eine Schwachstelle in der Gebäudehülle dar. Insbesondere im Bereich der Bauanschlüsse entstehen die meisten Montagemängel und daraus resultierend teilweise massive Bauschäden. Die fachgerechte, normgerechte und dem Stand der Technik entsprechende Montage und Ausbildung der Bauanschlussfugen (Fensteranschlüsse) ist daher ein absolutes „Muss“. Diesbezüglich sind unter anderem insbesondere die Anforderungen der ÖNORM B 5320 zwingend anzuwenden und einzuhalten. Ein „nur ausschäumen“ der Bauanschlussfuge mit PU-Schaum ist nicht mehr zeitgemäß und auch nicht normgerecht.
Warum sollte ein Fenstersachverständiger beigezogen werden?
Die fachgerechte und normgerechte Montage sollte seitens der Bauherren das Kriterium bei der Auftragsvergabe von Leistungen sein, insbesondere jedoch auch die Kontrolle, ob diese Montageleistungen seitens Fensterlieferanten bzw. Montagefirma ordnungsgemäß erbracht wurden. Für die Abnahme der Leistungen sollte, wie in anderen EU-Ländern bereits üblich, ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden.
Dadurch können im Zuge der Montagearbeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit schwerwiegende Montagemängel, daraus resultierend auch Streitigkeiten (vor Gericht) bereits im Vorfeld verhindert und ausgeschlossen werden. Auch können die anfallenden Kosten von Sachverständigenleistungen seitens des privaten Bauherren als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, seitens Unternehmer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden.
Eine weitere Hilfestellung für den Bauherren bietet in Österreich auch das Internetportal www.bauherrenhilfe.org, welches sich mit den verschiedensten Bauthemen beschäftigt (bekannt aus der ATV-Fernsehserie „Pfusch am Bau“), bei welcher ich ebenfalls als Fachautor und Sachverständiger tätig bin.